Musterformular: Webradio bei den Landesmedienanstalten melden
21.06.2009 | Von Dirk Bösel
Internetradios sind seit dem 1. Juni 2009 zulassungsfrei, aber anmeldepflichtig.
Das regelt die 12. Änderung des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV).
Von einer Meldepflicht befreit sind insbesondere Streaming-Angebote, die weniger als 500 gleichzeitige Nutzer erreichen (§20 Abs.3 RStV) sowie Abrufdienste. Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) hat ein Formular (PDF) ins Netz gestellt, mit dem die Radios ihr Angebot gegenüber den Medienanstalten anzeigen können. Der Rundfunkstaatsvertrag (PDF) kann dort ebenfalls herunter geladen werden. |
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