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Home Page : News : ALLGEMEIN : Napster vor Gericht - ist in drei Wochen alles vorbei ?
(MPeX.net/frl - 05.10.2000) - Die Musiktauschplattform Napster ist schon eine Weile vor Gericht. Zuletzt machte der Richterspruch eines kalifornischen Landsgerichts Schlagzeilen laut welchem Napster binnen Tagesfrist seine Server hätte stilllegen müssen. Napster erwirkte Einspruch gegen die einstweilige Verfügung und konnte vorerst weitermachen.(----> Siehe Hintergrundartikel rechts) Natürlich war damit der Fall nicht abgeschlossen - jetzt geht der Streit in seine wichtigste Phase - der das entgültige Aus für Napster bedeuten könnte. Anfang der Woche begannen die mündlichen Anhörungen der beiden Seiten. Die RIIA auf der einen Seite wiederholte den Grund der Anklage als Bündis der Urheberrechtshalter : Napster habe einen kommerziellen Betrieb rund um den Tausch von urheberrechtsgeschütztem Material aufgebaut. Napster versucht weiterhin klar zu machen, das die Firma selbst keinen Einfluß darauf hat welche Files oder Musik getauscht werden, das die Datenströme nicht über die Napsterserver geleitet werden und - das die ganze Tauschangelegenheit ja ohne kommerzielles Interesse der Tauschenden vonstatten ginge. Diese Standpunkte sind nicht neu und schon vorher vorgebracht worden. Gestern nun besannen sich die Napsteranwälte gegen wen Sie da pozessieren und holten genau die Argumentationsstruktur aus der Kiste, mit der Sony höchstselbst die Klage wegen Urheberrechtsverletzung durch den Vertrieb Ihrer Videorecorder Mitte der 80er Jahre abgewandt hatte. Die Betamax Videorecorder hatten eine Aufnahmefunktion. Damals entschied der Oberste Gerichtshof, daß , "..solange eine neue Technologie wesentliche, nicht gesetztesverletzende Anwendungen habe, es nicht für andersgeartete,illegale Anwendung verantwortlich gemacht werden könne." Das Gericht lehnte diese Argumentation im Kern ab, da Statistiken zeigten, daß 70 - 80 % des via Napster getauschten Materials urheberrechtsgeschützt sei. Die Luft wird also zusehendes dünner für Napster. Obwohl der Gerichtsverhandlung kein Zeitlimit gesetzt wurde, erwarten beide Seiten einen Richterspruch in den nächsten drei Wochen. Obwohl viel Zweit vergangen ist, seit Ende Juli und dem Schock der einstweiligen Verfügung, scheint auch keine außergerichtliche Einigung der Streitenden in Sicht. Napster ist natürlich an dieser Art der Einigung interessiert und gibt an, Angebote an alle großen Musikfirmen gemacht zu haben - ohne Rückantworten erhalten zu haben. BGM Entertainment (Gruppe der Bertelsmann AG) gibt an mit Napster zu verhandeln , was aber wiederrum von Napstervertretern dementiert wird. Die Differenzen zwischen den Lagern scheinen zu groß zu sein - man gewinnt den Eindruck das vor allem die Musikindustrie durch den massiven Verlust an Einfluß auf das Internet und seine Nutzer geradezu beleidigt ist und Napster zerstören will. Russell Frackman, Anwalt der Musikindustrie sagte vorgestern "Napster ist der Wächter des ganzen Dateientauschsystems.[...] Keiner kann diese Musik irgendwo herkriegen, ohne Napster." Ich denke das Internet hält noch so manche Überraschung für Ihn bereit.
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