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Home Page : News : ALLGEMEIN : IFPI setzt Abmahnung vorerst aus
(MPeX.net/gpel - 04.08.2000) - Im Streit mit der deutschen Landesgruppe der Phonoindustrie IFPI um den Download und das setzen von Links zu Napster, zeichnet sich nun erstmal Zurückhaltung von seiten des IFPI-Justiziars Clemens Rasch ab. In einer Stellungnahme gegenüber dem Magazin Internetworld.de gab er bekannt, daß die "Abmahnungen zur Zeit ausgesetzt seien [...] bis im Falle Napster ein endgültiges Urteil ergangen sei". Er reagierte damit wohl auf die Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Napster durch ein amerikanisches Berufungsgericht. Zuvor hatte das Bezirksgericht in San Francisco Napster dazu aufgefordert, innerhalb einer Frist sicherzustellen, daß keine urheberrechlich geschützten Daten mehr über das Portal getauscht werden können. Da dies technisch unmöglich ist und effektiv die Zwangsschließung von Napster und damit das Ende des regulären Geschäftsbetriebes von Napster Inc. bedeutet hätte, wurde der Berufung stattgegeben. Zu keiner Zeit wurde vom Gericht der Dienst ansich als illegal bezeichnet, lediglich müsse sichergestellt werden, daß kein Mißbrauch auf der Plattform stattfinden kann. In eine andere Richtung zielte das zeitgleiche Ultimatum der IFPI Deutschland: Napster selbst sei illegal, legliche Links und Downloads müßten unterbunden werden. Von dieser Position ist die IFPI in Deutschland immer noch nicht abgerückt - es ist aber unwahrscheinlich, daß im endgültigen Urteil das Dienstprogramm Napster verboten werden wird, vielmehr wird die Nutzung auf andere Weise geschehen. Weiterhin bleibt unklar, wieso Deutschland den Einzelpunkt dieser IFPI-Kampagne darstellt und läßt darauf schließen, daß es sich hierbei um eine möglicherweise weder intern noch international abgesprochenen Aktion von Justiziar Rasch handelt, der nun versucht Schaden zu begrenzen. Trotzdem kündigte Rasch gegenüber Internetworld.de an, künftig auch Sites mit Links zu anderen MP3-Tauschbörsen, wie z.B. Gnutella abzumahnen. Auch hier ist die Existenz des Programms durch die Rechtssprechung nicht als illegal angesehen worden, da es durchaus auch legitime Anwendungsmöglichkeiten bietet. Über welche Art von Begründung künftige Aktionen der IFPI in diese Richtung ablaufen werden bleibt zu beobachten.
» Quelle: Internetworld.de "Napster.com: Abmahnungen wegen Links" » ZDNet Deutschland "Napster: Musikverband setzt deutsche Sites unter Druck" » IFPI Deutschland Pressemitteilung "US-Urteil zu Napster stärkt den Kampf gegen Internet-Piraterie"
» Napster geht Offline: Einstweilige Verfügung
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