Napster: Verfügung in letzter Minute aufgehoben
29.07.2000 | Von Gregor Lawatscheck
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Das Berufungsgericht des 9. US-Gerichtsbezirks hat am späten Freitag nachmittag pazifischer Zeit die einstweilige Verfügung gegen den Tausch-Service Napster aufgehoben. Ursprünglich hatte das Bezirksgericht San Francisco unter Richterin Marilyn Patel am Mittwoch der Forderung der RIAA stattgegeben und die Verfügung gegen Napster verhängt, bis zum Samstag morgen dafür zu sorgen, sämtliche unlizensierten Musikangebote aus seiner Suchdatenbank zu nehmen. Da es technisch nicht möglich ist ein legales von einem illegalen MP3 zu unterscheiden ist Napster sofort in die Berufung gegagen - mit Erfolg wie sich jetzt in letzter Minute zeigt. In der zweiseitigen Schrift, die das Berufungsgericht bekanntgemacht hat, wird deutlich, daß es in der Berufung darauf ankam, daß der Rechtstreit um Napster in einer erstmaligen Weise geführt wird und daher bis zur weiteren klärung des Prozesses und einer möglichen Begutachtung durch ein höheres Gericht keine einstweilige Verfügung verhängt werden kann.Napster ist angewiesen worden die Darstellung seiner Argumente zur rechtmäßigen Weiterführung des Services dem Bezirksgericht bis zum 18. August vorzulegen. Die RIAA hat darauf bis zum 8. September Zeit eine Antwort auf die Anhörung zu formulieren. Danach soll ein Termin zur gegenseitigen mündlichen Verhandlung festgesetzt werden. Hillary Rosen, in Ihrer Funktion als Vorsitzende der RIAA sieht die Entscheidung des Berufungsgerichtes als Enttäuschung, ist sich aber sicher, daß das Gericht nach weiterer Durchsicht der Fakten zu einem späteren Zeitpunkt zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird. "Es ist natürlich frustrierend" kommentiert sie, "mehrere zehn Millionen rechtsverstöße am Tag, zumindest für die kommende Zeit, zulassen zu müssen". Napster in seiner jetzigen Form wird es also aller voraussicht nach doch noch bis mindestens Ende September geben. Inwieweit dann eine Einigung mit der Musikindustrie stattfindet und eine Kommerzialisierung des Services bevorsteht, ist noch nicht klar. Sicher ist, daß Napster zur jetzigen Finanzierung auf große Investoren aus anderen Sparten der Industrie angewiesen ist - und diese Investoren sind langfristig daran interessiert, daß Napster profitabel wird - womit eine Kommerzialisierung eigentlich schon vorprogrammiert ist. Interessant wird zu sehen sein, wie Globalscape um sein CuteMX reagiert. Die alternative Tauschcommunity wurde kurz nach dem Bekanntwerden der geplanten Verfügung gegen Napster offline genommen. Schon bei der Einreichung der Klage im Dezember 1999 hatte Globalscape seine Tauschsoftware kurzzeitig aus der öffentlichen Betaphase genommen. |
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In der zweiseitigen Schrift, die das Berufungsgericht bekanntgemacht hat, wird deutlich, daß es in der Berufung darauf ankam, daß der Rechtstreit um Napster in einer erstmaligen Weise geführt wird und daher bis zur weiteren klärung des Prozesses und einer möglichen Begutachtung durch ein höheres Gericht keine einstweilige Verfügung verhängt werden kann.







