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Home Page : News : ALLGEMEIN : Napster geht Offline: Einstweilige Verfügung


Napster geht Offline: Einstweilige Verfügung
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(MPeX.net/gpel - 27.07.2000) - Der 26. Juli 2000 war ein denkwürdiger Tag. Bei uns in Deutschland war es schon tiefe Nacht - da kam es zum Showdown in einem Gerichtssaal des Silicon Valley Städtchens San Francisco. Der Fall hieß Napster gegen die RIAA (Recording Industry Association of America) - und zieht sich bereits seit der initialen Klage im Dezember 1999 hin.

Richterin Marilyn Hall Patel gab in Ihrer Sitzung einer einstweiligen Verfügung gegen Napster statt - was soviel heißt, daß Napster seine Zentralserver so lange offline nehmen muß, bis eine entgültige Entscheidung oder Einigung im Gerichtsverfahren mit den großen Plattenlabeln geschehen ist.

Wieso erst jetzt möchte man fragen? Nun - Napster hatte sich bis zum Sommer hin auf das 1998 abgesegnete "Digital Millenium Copyright Act" (DMCA) berufen können. Es handelt sich dabei um ein amerikanisches Gesetz, nach dem bei keinem Internet Service Provider nur beim einfachen Verdacht von Mißbrauch der Stecker rausgezogen werden kann. Um unter dem Schutz des DMCA zu stehen muß der Service Provider garantieren, daß er nichts direkt dafür kann, daß illegale Aktivitäten stattfinden - z.B. dann, wenn er Daten einfach nur zwischen zwei Punkten vermittelt (Routing) und, daß er bei Bekanntwerden von Mißbrauch alles Mögliche unternimmt, um diesem entgegenzuwirken.

So war es nicht verwunderlich, daß Napster auf Bitte von Metallica und Dr. Dre massenweise User-Accounts sperrte - wollte man doch den guten Willen zeigen, unter dem Napster versuchte, unter die Bestimmungen des DMCA zu fallen. Der Schutz des DMCA Griff bei Napster nicht mehr, als die Richterin in einer der vorigen Sitzungen festlegte, daß Napster nicht einfach nur Daten weitervermittelt sondern wissentlich illegales Handeln begünstige.

Von dem Punkt aus stellten sich die Anwälte von Napster auf den Standpunkt "MP3s sind nicht illegal - nach den Nutzerbestimmungen dürfen Privatkopien gemacht und unter engen Freunden ausgetauscht werden". Die Argumentation wurde verstärkt von Studien, die besagen, daß Napster-User in Wirklichkeit mehr CDs kaufen als vorher. Schlecht nur, daß es auch Studen gibt, die genau das Gegenteil besagen ;).

Was genau hat die Musikindustrie nun erreicht? Nach eigenen Aussagen der RIAA verhindern sie damit den Download von 3,6 Milliarden Musiktiteln von Napster in den nächsten sechs Monaten - der Zeit, die es ungefähr noch dauern sollte, bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen worden ist. Wirklich? Wohl kaum. Neben Napster gibt es mittlerweile vier andere größe und ähnliche Tauschservices: iMesh, Scour Media Exchange, CuteMX und Gnutella. Täglich kommen neue, kleinere hinzu.

Scour hat selbst seit letzter Woche eine Klage am Hals - mit dem Voromen des Napster Prozesses könnte es auch hier relativ schnell zu einer einstweiligen Verfügung kommen. Ähnliches könnte für iMesh und CuteMX gelten, hinter denen wiederum zwei Firmen stecken, und deren gesamter Dateiaustausch über Datenbanken auf einem oder mehreren Zentralservern betrieben wird - an denen sich leicht der Stecker ziehen läßt.

Kaum stoppbar auf lange Sicht sind allerdings die verteilen Netzwerke bei dem jeder Teilnehmer Server und Client zugleich ist. In weiser Vorahnung kam im Frühjahr Gnutella heraus - hier gibt es keinen Hauptverantwortlichen der verklagt werden kann.

Ein Nachzügler auf dem Gebiet ist Freenet (nicht zu verwechseln mit dem deutschen Internetanbieter), das sogar darauf basiert sämtliche Daten, die heruntergeladen werden sollen zunächst über mehrere dritte Computer zu verteilen und dann herunterzuladen. Um solche Programme zu stoppen könnte die Industrie höchstens versuchen die Teilnehmer mit wirklich schnellen Leitungen an offiziellen Stellen (z.B. Universitäten) direkt zu verklagen.

Napster selbst ist allerdings auch noch nicht ganz gestorben, nachdem es Samstag morgen (28.7.2000) nach deutscher Zeit offiziell offline gehen muß. Seit einiger Zeit gibt es die Opennap Bewegung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Server-Programm von Napster nachzuschreiben und für verschiedene Betriebsysteme verfügbar zu machen. So ist es mittlerweile auf Linux, Mac und Windows Rechnern möglich, seinen eigenen Napster-Server laufen zu lassen. Ansteuerbar sind große OpenNap-Server mit dem Programm Napigator. Allerdings ist auch hier abzuwarten, wie die Betreiber der OpenNap-Server auf den Gerichtsentscheid reagieren werden - sie können schließlich auch belangt werden.

Soviel erstmal zum Napster-Fall - wir werden sicherlich einige Specials in den nächsten Tagen zu den Entwicklungen bringen.

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