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Home Page : News : SOFTWARE : Metallica verklagt Napster und 3 Universitäten


Metallica verklagt Napster und 3 Universitäten
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(MPeX.net/lb - 14.04.2000) - Das bekannte Download-Tool Napster hat eine weitere Klage am Hals. Aber nicht nur Napster ist von dieser Klage betroffen, sondern auch drei große amerikanische Universitäten, die University of Southern California, die Yale University und die Indiana University. Diesmal sind es die Heavy Metal Band Metallica, E/M Ventures und Creeping Death Music die sich in ihren Rechten durch Napster verletzt fühlen.

Napster ist ein Download-Tool, welches die Möglichkeit bietet MP3s mit anderen Napster-Benutzern auszutauschen. Diese Tatsache ist natürlich noch nicht illegal, denn illegal wird das Ganze erst, wenn die Napster Benutzer durch Copyright geschütztes Material austauschen, daß sie höchstwarscheinlich nicht legal erworben haben, wie z.B. Songs von Metallica.

Napster wird vorgeworfen die Benutzer durch die Napster Software zu laufenden Copyright Verletzungen zu ermutigen und so die alleinigen Vertriebsrechte von Metallica und dem Musiklabel am Material von Metallica zu verletzen. Gleichzeitig werden auch drei Universitäten in Amerika verklagt. Als Grund wird hierfür angegeben, daß die Universitäten einfach und schnell die Zugänge zu Napster blockieren könnten, dies aber nicht täten und daher genauso an der Verletzung der Rechte beteiligt seien wie Napster selbst.

Metallica Schlagzeuger Lars Ulrich: "Es kränkt uns zu wissen das unser Gut mehr wie eine Massenware und weniger als die Kunst die es eigentlich ist, behandelt wird. Vom geschäftlichen Standpunkt aus ist es reine Piraterie, etwas zu nehmen das einem nicht gehört. Der Austausch solcher Informationen, ob es Musik, Videos oder Fotos sind, ist nichts Anderes als der Handel mit gestolenen waren."

Bereits im Dezember hat die RIAA (Recordingindustry Association of America) einen Fall gegen Napster angestrengt, der noch nicht beendet wurde. Der Vorwurf dieser Klage: Napster ist wie ein großer illegaler Basar zum Austausch von Copyright geschütztem Material. Napsters Anwälte sagen dazu, daß man das Programm nicht als illegal abstempeln kann, wenn auch legale Songs, frei von Rechten anderer ausgetauscht werden können.

In letzter Zeit ist zusehen, das immer mehr Künstler gegen Online-Angebote vorgehen, um so ihre Rechte zu sichern. Ob sie damit gegen Programme wie Napster und andere Download-Tools durchkommen, wird der "RIAA gegen Napster" Fall bald zeigen. Wir werden auf jedenfall am Ball bleiben und von weiteren Klagen oder Neuigkeiten Berichten.

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