Die Frage ist natürlich, ob sich im Falle der Strafverfolgung wirklich anhand eines Wasserzeichens etwas rechtlich nachweisbar ist. Unseren Informationen nach besteht das Wasserzeichen aus einem recht langen Zeichencode, der theoretisch auch bei der Erstellung einer Liquid Audio Datei verfälscht werden könnte.
Das selbe Problem wie Liquid Audio haben aber auch alle anderen gängigen Musikformate mit Kopierschutz, wie zum Beispiel MS-Audio, Audiosoft oder MJuice - wobei diese Formate noch nichteinmal ein Wasserzeichen beinhalten. Somit sind alle gängigen Formate genau gleich sicher oder unsicher - wie man es nehmen will. Im Gegensatz zu MP3 ist immerhin ein gewisser Aufwand nötig, um den Kopierschutz zu umgehen - und umso mehr Benutzer darauf verzichten desto mehr haben die Formatersteller und die Musikindustrie mit Ihrem Versuch, Musik legal im Internet zu verkaufen, erreicht. Solange es Soundkarten mit digitalen Ausgängen geben wird und solange der DeCrypt-Prozess nicht in der Soundkarte oder gar Stereoanlage vorgenommen wird - kann und wird es keinen absolut sicheren Kopierschutz für Musik geben.