MPEG-1 Layer 3 selbst ist ein offener Standard in dem festgeschrieben ist, wie eine MP3-komprimierte
Musikdatei auszusehen hat - es ist von der Fraunhofer Gesellschaft (aus Deutschland) patentiert worden,
aber solange keine kommerzielle Nutzung vorliegt ist die Nutzung des Standards kostenlos.
» Privater Gebrauch / Weitergabe der MP3s
Trotz einer neuen respektive aktuallisierten Gesetzeslage birgt dieses Thema noch immer so manche Ungereimtheiten. Persönlich gekauftes Musikmaterial (CDs, Kassetten, Schallplatten, usw.) zu digitalisieren und beispielsweise als MP3 auf dem Computer oder im tragbaren Player zu hören ist völlig legal, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Laut UrhG §95a werden alle wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz eines Werkes als Kopierschutz deklariert. Diese technischen Maßnahmen verhindern im normalen Betrieb die Möglichkeit der Vervielfältigung. Mit anderen Worten: Die Umgehung des Kopierschutzes mittels entsprechender Software ist verboten. Somit dürfen auch die Inhalte von Audio-CDs nicht digitalisiert werden (z.B. Encoding zu MP3), wenn dabei auf irgendeine Art und Weise der Kopierschutz umgangen werden muss.
Außerdem sind Privatkopien nur dann legal, wenn sie nicht aus einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage gewonnen werden. Wer also meint, die illegale Kopie eines Freundes kopieren zu dürfen, da diese ohnehin schon über keinen Schutzmechanismus mehr verfügt, ist auf dem Holzweg. Nicht ausdrücklich verboten ist das Kopieren auf analogem Wege, da in diesem Fall die Schutzmaßnahmen nicht umgangen, sondern mitkopiert werden. Da aber selbst Juristen beim letztgenannten Thema ins Schlingern geraten und es noch keine klaren Rechtsurteile gibt, sind analoge Kopien mit Vorsicht und dann nur im engsten Freundes- oder Familienkreis zu genießen.
Was den Tausch oder das Kopieren von CDs und MP3s im privaten Bereich und im engsten Freundeskreis betrifft, so bewegt man sich rechtlich im allgemeinen auf der sicheren Seite. Dagegen ist alles was mit dem Handel urheberrechtlich geschützter Musik und der Weitergabe an Fremde zu tun hat illegal. Dazu gehört auch das Bereitstellen und Laden dieser Titel im Internet oder mittels der beliebten Tauschprogramme.
(Angaben ohne Gewähr)
» Einhaltung der Rechte in Deutschland
In Deutschland kümmert sich u.a. die Gema um die Einhaltung des Rechtes ihrer Mitglieder, also der Musiker. Personen die urheberrechtlich geschützte Songs im Internet anbieten werden von der Gema abgemahnt und müssen Ihr Angebot sofort einstellen, sowie eine Mahngebühr bezahlen, also lasst es lieber.
» MP3s kostenlos und legal aus dem Internet
Man kann aber auch kostenlos und legal an MP3s kommen. Viele aufstrebende Bands stellen ihre Songs zum legalen kostenlosen Download bereit. Aber auch bekannte Künstler bieten gelegentlich MP3s zu Promotionszwecken an. Einige Internetseiten haben sich darauf spezialisiert, solche Künstler und ihre Songs übersichtlich zu präsentieren. Inzwischen hat sich ein riesiges Archiv angesammelt, das jedem Musik-Geschmack etwas bietet. Bekannte Seiten sind BeSonic, Tonspion, dmusic oder mp3.com. Auch bei MPeX.net gibt es eine feine Auswahl kostenloser Star-MP3s.